Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit 01.07.2021 ist die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" vollständig umgesetzt, nun soll sie mit der neuen Regierung auf wieder neue Füße gestellt werden. Wir sagen Ihnen, welche Regelungen aktuell gelten.
Aktuelle Anpassungen beim BEG
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
- Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.
Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Weiterhin gefördert werden im Rahmen des BEG EM, allerdings nur noch als Zuschussförderung beim BAFA:
- Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Außenwänden, Dach etc., Austausch von Fenstern und Außentüren)
- Anlagentechnik (z.B. Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen)
- Heizungsanlagen (z.B. Gas-Brennwertheizungen, Gas-Hybridanlagen, Wärmepumpen)
- Heizungsoptimierung
Nur noch drei Teilprogramme
Mit der BEG wurden die bisherigen Förderprogramme für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme zusammengefasst und neu organisiert. Seit 01.07.2021 gibt es nur noch drei Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Alle Förderungen können entweder als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden, außer der Förderung für Einzelmaßnahmen. Seit 28.07.2022 können Einzelmaßnahmen nur noch mit einem Zuschuss gefördert werden, die Kreditförderung bei der KfW entfällt.
Bereits seit 01.01.2021 kann die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in der Zuschussvariante im Rahmen des BEG beantragt werden. Seit 01.07.2021 ist das auch in der Kreditvariante möglich.
Das bisherige Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" ist am 31.12.2020 ausgelaufen und der Einbau von erneuerbaren Heizungen in der Zuschussvariante wird seitdem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert.
seit 01.07.2021 gilt:
- BEG EM Kredit: Die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung von WG und NWG ist als Kredit möglich
- BEG WG: Die Förderung von Neubau oder Sanierung zu einem Effizienzhaus ist als Kredit oder Zuschuss möglich
- BEG NWG: Die Förderung von Neubau oder Sanierung zu einem Effizienzhaus ist als Kredit oder Zuschuss möglich
Vorteile des BEG:
- Nur noch eine Antragstelle: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen einer Sanierung werden unabhängig von ihrer Art einheitlich online beim BAFA beantragt
- Förderhöhe gestiegen: Die förderfähigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen insgesamt sind von 50.000 auf 60.000 Euro gestiegen pro Antrag und Jahr.
- Bonus Sanierungsfahrplan: Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 % ist möglich, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines vorab geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
- Bonus Biomasse: Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 % ist möglich, wenn Biomasseheizungen mit geringen Staubemissionen zum Einsatz kommen.
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